Gemäß einer Umfrage der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aus dem Jahr 2018 sind ungefähr 16 Millionen Frauen aus der OSZE-Region Opfer von sexueller Gewalt. Dies zeigt, dass Gewalt gegen Frauen ein akutes Problem ist. Auf internationaler Ebene gibt es bereits mehrere Initiativen zur Bekämpfung von geschlechterbasierter Gewalt, wobei das 2011 vom Europarat lancierte Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) einer der fortschrittlichsten Verträge ist. Allerdings haben nicht alle Staaten dieses Abkommen unterzeichnet oder ratifiziert: Von 47 Mitgliedsstaaten des Europarates haben bis auf zwei Mitglieder – Russland und Aserbaidschan zwar alle die Konvention unterzeichnet, jedoch wurde sie nur von elf Ländern ratifiziert. Doch wieso weigern sich gewisse Staaten, diese Vereinbarung zu ratifizieren oder sogar zu unterschreiben? Dieser Artikel beleuchtet am Beispiel von Russland, Aserbaidschan, Bulgarien, Tschechien und der Slowakei einige Gründe, wieso diese Staaten das Istanbuler Abkommen nicht umgesetzt haben.
Die Istanbul-Konvention ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, indem die Verhütung von Gewalt, der Schutz der Opfer und die Bestrafung von Gewalttäter*innen anvisiert werden. Laut diesem Übereinkommen des Europarates sollen Frauen bei Bedarf wirksame Unterstützung erhalten: Rechtsberatung, psychologische Unterstützung, finanzielle Beratung, Unterstützung im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten (Einrichtung von Frauenhäusern), Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung bei der Arbeitssuche. Das Abkommen verpflichtet zudem die ratifizierenden Staaten für folgende Handlungen strafrechtliche Sanktionen zu implementieren: psychische Gewalt (Art. 33), Nachstellung (Art. 34), körperliche Gewalt (Art. 35), sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung (Art. 36), Zwangsheirat (Art. 37), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 38), Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung (Art. 39) sowie sexuelle Belästigung (Art. 40). Die Istanbul-Konvention legt somit grundsätzliche Anforderungen für die Schaffung einer staatlichen Struktur fest, die Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen soll. Auf internationaler Ebene übt der zuständige Expert*innenausschuss GREVIO das Monitoring des Vertrags aus, prüft den Grad der Umsetzung des Übereinkommens und bewertet die Situation in den einzelnen Ländern, die das Dokument ratifiziert haben.
Wie bereits erwähnt, haben Aserbaidschan und Russland die Konvention nicht einmal unterzeichnet. Häusliche Gewalt ist jedoch in beiden Ländern weit verbreitet: 43% der Frauen in Aserbaidschan haben häusliche Gewalt erlebt. Zudem endeten bereits viele Fälle von Gewalt gegen Frauen tödlich. Doch da in Aserbaidschan häusliche Gewalt häufig als Privatsache angesehen wird, greifen die staatlichen Behörden kaum in entsprechenden Fällen ein. Obwohl viele Frauen in Aserbaidschan einen effektiven Opferschutz benötigen würden, entwickelt die Regierung noch immer keine Politik zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und beteiligt sich auch nicht an einer entsprechenden internationalen Zusammenarbeit. Die daraus erfolgende Ablehnung der Istanbul-Konvention beruht einerseits auf sozialen Normen und Geschlechterstereotypen, die zur Unterdrückung von Frauen in der Gesellschaft führen, anderseits fürchtet das Land eine hohe finanzielle Belastung und die damit einhergehende Verlangsamung des Wachstums sowie einen sinkenden Wohlstand des Landes. Eine von den Vereinten Nationen in Auftrag gegebene Studie hat gezeigt, dass die Gewährung von ausreichendem Schutz für Frauen vor Gewalt Aserbaidschan wahrscheinlich jährlich 764 Millionen US-Dollar kosten würde.
Die Russische Föderation hat die Istanbul-Konvention ebenfalls nicht unterzeichnet und somit das Problem auf staatlicher Ebene ebenso nicht anerkannt. Wie in Aserbaidschan wird häusliche Gewalt in Russland als private Angelegenheit angesehen, die die Öffentlichkeit angeblich nicht betreffe. Viele Aktivist*innen zeigen aber durch Demonstrationen, dass sie mit dieser Situation nicht einverstanden sind. Russische wie aserbaidschanische Demonstrant*innen fordern ein aktuelles Gesetz, welches sie vor häuslicher Gewalt schützt. Eines der Hauptprobleme bei der Annahme der Istanbul-Konvention ist in Russland das Wort „Gender“, das nach Angaben der Regierungen traditionelle Werte bedrohe. Zudem fürchten populistische und konservative Kräfte eine angebliche Zunahme an gleichgeschlechtlichen Ehen, weshalb die Verabschiedung des Übereinkommens bei sozialkonservativen Organisationen und Befürwortern sogenannter traditioneller Werte auf Widerstand stößt.
Im Gegensatz zu Aserbaidschan und Russland haben die EU-Staaten Bulgarien, Tschechien und die Slowakei sowie weitere acht Länder [1] das Abkommen zwar unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert. Die endgültige Ratifizierung geschieht durch das Parlament. Diese wird allerdings in diesen Ländern durch einen mangelnden Konsens zwischen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, der Kirche und der Regierung verhindert. So herrscht in Bulgarien derzeit ein angespannter Kampf um die Ratifizierung des Istanbuler Übereinkommens. Laut dem Gender Equality Index 2017 haben 28% der Frauen in Bulgarien körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. Die Gegner*innen des Vertrages (wie etwa die Vertreter*innen der bulgarisch-orthodoxen Kirche) argumentieren, dass die Ratifizierung dieser Normen zur Legalisierung eines dritten Geschlechts führen und damit gegen fundamentale Werte des christlichen Glaubens verstoßen würde.
Die gleiche Argumentation zur Ratifizierung der Konvention wird von den Gegner*innen des Übereinkommens in der Tschechischen Republik hervorgebracht. Die katholische Kirche betont, dass die Umsetzung des Abkommens zur Zerstörung vieler Familien führe, da es die Grenzen zwischen Männern und Frauen verwische und homosexuelle Beziehungen propagiere. Nicht nur die konservativen Ansichten des Staates und der Kirche haben eine negative Haltung gegenüber der Istanbul-Konvention hervorgerufen, sondern auch die Einwände des tschechischen Innenministeriums gegen die Bestimmungen zum Schutz von Migrant*innen. Gleich wie in Tschechien hat die Ratifizierung des Übereinkommens in der Slowakei nicht stattgefunden, weil es von den nationalkonservativen Parteien blockiert wurde. Ein weiteres Problem in Tschechien und in der Slowakei sind Zwangssterilisierungen, die in der Vergangenheit gegenüber Romni unternommen wurden. Eine Gruppe zwangsmäßig sterilisierter Romni aus der Slowakei und der Tschechischen Republik startete im Jahr 2018 gemeinsam mit dem Zentrum für Bürgerrechte und Menschenrechte eine Petitionskampagne. Ziel der Kampagne ist, dass die Regierungen beider Länder die Verantwortung für diese Sterilisierungen übernehmen und den Opfern eine angemessene Entschädigung angeboten werden soll. Die tschechische Regierung hat allerdings wiederholt Gesetzesvorlagen zur Entschädigung von Opfern der Zwangssterilisation abgelehnt und dies damit begründet, dass die Entschuldigung, die der Staat den betroffenen Frauen entgegenbrachte, völlig ausreiche. Die Slowakei verfolgt dieselbe Strategie. Der Vorschlag der slowakischen Ombudsfrau (Verejná ochrankyňa práv) Mária Patakyová aus dem Jahr 2018, spezielle Gesetze zu verabschieden, die die Grundlage für eine angemessene Entschädigung der Opfer dieser Verstöße bilden sollten, wurde bis Ende 2018 nicht angenommen.
Wie in diesem Artikel dargelegt, besteht ein großes Problem bei der Ablehnung der Istanbul-Konvention im Vorhandensein einer „besonderen Mentalität“, die nach Ansicht von lokalen konservativen Kräften die Erfüllung einer Reihe von Normen nicht zulässt. Die Position einiger Länder in Bezug auf die Istanbul-Konvention könnte in Zukunft unverändert bleiben. Ungeachtet dessen, ob die Istanbul-Konvention schließlich ratifiziert wird oder nicht, braucht es auf alle Fälle staatliche Initiativen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Eine Lösung könnte darin bestehen, Gesetze zu entwickeln, in denen häusliche Gewalt klar definiert und als Strafbestand festgelegt wird. Staatliche Sozialeinrichtungen sollten zudem in der Lage sein, Opfern, die Notunterkünfte benötigen, angemessene Unterstützung zu bieten. In vielen Ländern unterstützen nämlich lediglich Nichtregierungsorganisationen die Opfer. Dies setzt jedoch voraus, dass Parlamentarier*innen entsprechende Gesetzesentwürfe gegen häusliche Gewalt unterstützen.
[1] Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nicht ratifiziert haben: Armenien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Moldau, die Ukraine, Ungarn und Großbritannien.
Mariam Lalayan war im März und April 2020 Volontärin bei Ponto. Sie studiert Politikwissenschaften an der Universität Wien und interessiert sich besonders für Gender-Themen in der internationalen Politik.
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