Lesen für den guten Zweck: Kann zivilgesellschaftliches Engagement die Integration der Staatenlosen in Kuwait fördern?

In dem kleinen Golfstaat Kuwait, der als liberalster in der Region gilt, erhielt ein Teil der Bevölkerung im Zuge der Nationsbildung niemals die kuwaitische Staatsbürgerschaft. Zivilgesellschaftliche Initiativen setzen sich dafür ein, Staatenlosen die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben zu erleichtern. Anfang November kündigte der Sprecher der kuwaitischen Nationalversammlung, Marzouq al-Ghanim, ein neues Gesetz an, das zu einer Lösung für die kritische Situation der Staatenlosen im Land führen soll. Dies ist nicht der erste Versuch auf Policy-Ebene eine Änderung hervorzurufen. Bisher blieb ein entsprechender Beschluss jedoch aus.

von Alice Königstetter

Die Entdeckung des Öls auf der arabischen Halbinsel in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts brachte der dort ansässigen Bevölkerung rasch einen qualitativ hohen Lebensstandard. Das ist vor allem dadurch bedingt, dass das Konzept der Staatsbürgerschaft in den Ländern des arabischen Golfs in erster Linie Zugang zu Wohlstand und Ressourcen[1] bedeutet – so auch in Kuwait. Doch nicht alle Einheimischen gelten als Staatsbürger*innen. Die staatenlose Gemeinschaft der Bidoun[2], die zwischen 100.000 und 200.000 Personen[3] umfasst, profitiert nicht von den Vorteilen des Wohlfahrtsstaates[4]. Angehörige der Bidoun kamen zwischen 1950 und 1980 aus dem Inneren der Arabischen Halbinsel auf der Suche nach Arbeit in den kleinen Golfstaat. Anders als autochthone Kuwaitis haben sie keinen Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, geförderten Wohnungen oder öffentlichen Bildungseinrichtungen. Das ist lediglich den etwa 1,2 Millionen Staatsbürger*innen vorbehalten. Rechtlich begründet wird das durch das kuwaitische Staatsangehörigkeitsrecht von 1959, das festlegt, dass Kuwaitis bis ins Jahr 1920 Vorfahren nachweisen müssen, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Laut dem offiziellen Staatsnarrativ sind die Bidoun Nachzügler, die erst nach der Unabhängigkeit 1962 ins Land kamen. Fragt man die Bidoun selbst, werden Versäumnis aufgrund mangelnder Information über den Registrationsprozess oder fehlende Vorstellung von dem damals neuen Konzept des Nationalstaates[5] genannt. 1986 wurde die rechtliche Lage für die Bidoun umso prekärer, da sie ab dann nicht nur als staatenlos galten, sondern auch als illegale Bewohner*innen eingestuft wurden. Einige Bidoun, die während des zweiten Golfkrieges aus Kuwait geflüchtet waren, wurden aufgrund mangelnder Papiere nicht zurück in ihr Heimatland gelassen.

Der von Human Rights Watch 1995 veröffentlichte Bericht The Bedoons of Kuwait bezeichnet die Umstände, unter denen Bidoun leben müssen, als diskriminierend und als „Apartheid-ähnlich“. Laut Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch unter anderem das „Recht auf eine Staatsangehörigkeit“. Das wird den Bidoun jedoch seit Jahrzehnten verwehrt. Kuwait ist zudem ein Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention, die Kindern Recht auf Bildung, Gesundheit und Gleichheit garantiert. Vom Recht auf öffentliche Ausbildung oder geförderte Gesundheitsversorgung sind Staatenlose laut kuwaitischem Gesetz allerdings ausgenommen. Sie können lediglich Privatschulen besuchen, die sehr kostspielig sind. Da aber insbesondere die Bidoun oftmals schlecht bezahlten oder gar illegalen Tätigkeiten nachgehen, da sie keine nötigen Papiere besitzen, stellt die Ausbildung ihrer Nachkommen häufig eine große Hürde dar. Um Familien finanziell unter die Arme zu greifen, organisierte beispielsweise die Bücherei Takween vom 26. bis 28. September 2019 bereits zum sechsten Mal einen so genannten „Lesemarathon“, der unter dem Motto „Du liest, ein Kind lernt“ stand. Mithilfe lokaler Sponsoren wurden vom 26. bis 28. September über 15.000 kuwaitische Dinar (umgerechnet über 44.500 Euro) für Bildungskosten unterprivilegierter Schüler*innen, die häufig aus Bidoun-Familien stammen, gespendet. So wurde ein friedvolles zivilgesellschaftliches Zeichen gesetzt, dass keinem Kind aufgrund seiner Herkunft Zugang zu Bildung verwehrt werden soll. Es gibt in Kuwait auch andere Projekte und Initiativen, die sich dieser Problematik annehmen: Neben Takween setzt sich beispielweise ebenso die Gesellschaft der Lehrer*innen in Kuwait, die Bidoun-Schüler*innen unentgeltlich unterrichtet, dafür ein, dass sie später mehr berufliche Chancen haben. Ins Leben gerufen wurde das Projekt Ende 2014, da seitdem Kindern von Bidoun jeglicher Zugang zu öffentlichen Schulen untersagt wird.

So nennenswert diese Projekte auch sein mögen, sie ersetzen weder eine formal anerkannte Ausbildung, noch ändern sie tatsächlich etwas auf der Policy-Ebene. Staatliche Entscheidungsträger*innen müssen mit der Zivilbevölkerung mitziehen, um tiefgreifende Änderungen zu erzielen. Aus diesem Grund sollte der kuwaitische Staat seine Gesetzgebung zugunsten aller Einwohner*innen, ändern, um ihnen fundamentale Grundrechte zu gewähren und ihnen die Partizipation am gemeinschaftlichen Leben zu garantieren. Das bedeutet in erster Linie den Widerruf der Gesetzesänderung von 1986, die die Rechte der Bidoun signifikant eingeschränkt hat, anzustoßen. Darüber hinaus sind Interim-Maßnahmen, um Bidoun jeglichen Zugang zu Ausbildung, Gesundheitsversorgung und Unterkunft zu gewährleisten, notwendig. Des Weiteren wäre es wünschenswert, wenn Kuwait das Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen ratifizierte. Dies würde eine stärkere Einbindung der internationalen Staatengemeinschaft in die Thematik und gegebenenfalls eine nachhaltigere Lösung garantieren. Neben den gesetzlichen Verbesserungen, die die Bidoun durch eine formale Einbürgerung bekämen, würde auch der kuwaitische Staat sozioökonomisch profitieren: Durch die hohe Rate an Ausländer*innen, machen die Einheimischen statistisch etwa nur ein Drittel der Bevölkerung Kuwaits aus. Durch die Einbürgerung der Bidoun würde die Bevölkerung statistisch sofort anwachsen und so die anhaltende Herausforderung, die Minderheit im eigenen Land zu sein, zumindest etwas mildern. Außerdem würde mit der Lösung für die Angelegenheit der Bidoun ein innerstaatliches Sicherheitsrisiko wegfallen und somit zu einer Stärkung des kuwaitischen Regierungsapparates führen. Aufgrund seiner demokratischen Strukturen und einer aktiven Zivilbevölkerung könnte der Staat Kuwait künftig eine Vorreiterrolle in punkto Integration von Minderheiten in der Region des Arabischen Golf einnehmen.[6]

[1] Vgl. Kinnimont, J. (2013): Citizenship in the Arab Gulf. In: A. Echague (ed.): The Gulf States and Arab Uprisings. Spain: Friede & Gulf Research Centre, S. 52-54.

[2] Bidoun ist eine Abkürzung für bidoun dschinsiyya, was soviel bedeutet wie „ohne Staatsbürgerschaft“.

[3] Seit 1989 werden keine offiziellen Zahlen von Staatenlosen in Kuwait mehr veröffentlicht. Claire Beaugrand schätzt die Bidoun auf über 212.000 Personen. Vgl. Beaugrand, C. (2018): Statelessness in the Gulf. Migration, Nationality and Society in Kuwait. London: I.B. Tauris, S. 34.

[4] Vgl. Longva, A. (2006). Nationalism in Pre-Modern Guise: The Discourse on Hadhar and Badu in Kuwait. In: International Journal of Middle East Studies, 38(2), S. 171-187.

[5] Vgl. Beaugrand, C. (2018): Statelessness in the Gulf. Migration, Nationality and Society in Kuwait. London: I.B. Tauris, S. 3.

[6] Vgl. Whitley, A. (1993): Minorities and the Stateless in Persian Gulf Politics. In: Survival, 35(4), S. 28. Online unter https://search-proquest-com.uaccess.univie.ac.at/docview/1299552844?accountid=14682 [12.12.2019].

Fotocredit Titelbild: Hussain Al Mutawaa

Alice Königstetter ist Doktorandin am Institut für Orientalistik an der Universität Wien. Sie forscht zu Identitätstransformationen am Arabischen Golf sowie zeitgenössischer Prosaliteratur in der Region. Ihr findet sie unter @AKoenigstetter

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